THW anfordern, wenn ...

... personelle bzw. sachliche Unterstützung oder spezielle Fachkunde und Ausstattung gebraucht werden. Dann können wir auf Anforderung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen der Kommunen oder des Landes herangezogen werden. 

Alarmiert werden wir durch die Rettungsleitstelle Montabaur über Funkmeldeempfänger oder telefonisch unter den links angegebenen Rufnummern. 

Gerne unterstützt Sie auch unser Fachberater vor Ort, um Ihnen gezielt die Einsatzmöglichkeiten von THW-Einheiten für Ihre Bedürfnisse anbieten zu können.  Formell ist der THW-Ortsbeauftragte der Behördenvertreter auf örtlicher Ebene. Amtshilfeersuchen an das THW zu Einsätzen werden in der Regel an ihn gerichtet. Er entscheidet aufgrund der Anforderung über Art und Umfang des THW-Einsatzes und fordert gegebenenfalls überregionale Hilfe beim THW-Geschäftsführer an. Bei größeren Schadensereignissen werden Kreisverwaltung bzw. Sonderbehörden die Hilfe bei der Geschäftsstelle als Ansprechpartner auf regionaler Ebene einfordern.

 

Wer führt im Einsatz? 

Im Einsatzfall werden die THW-Einheiten grundsätzlich der örtlichen Einsatzleitung unterstellt und erhalten von dieser ihre Einsatzaufträge. Nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetz trägt das Technische Hilfswerk im Rahmen der Amtshilfe als ersuchte Behörde die Verantwortung für die Durchführung der Maßnahmen. 

In der Regel wird die Einsatzleitung der Feuerwehr obliegen. Es sind jedoch auch Schadensfälle denkbar, in denen das THW eine eigene Führungsstelle einrichtet (z.B. bei der Übertragung eines eigenen Einsatzabschnitts an das THW). Stets entsendet das THW fachlich qualifiziertes Beratungspersonal in die Stäbe der für die Gefahrenabwehr zuständigen Behörden und in die Einsatzleitung. Die Führung seiner eigenen Einheiten kann das THW nach Auftragsvergabe in eigener Verantwortung wahrnehmen.

 

Wer bezahlt den Einsatz? 

Ein Einsatz verursacht Kosten, das THW Gesetz legt fest, dass diese Kosten durch den Anforderer zu tragen sind.  Die THW Abrechnungsverordnung regelt die Einzelheiten. Eine wichtige Regelung ist, dass das THW in Absprache mit dem Anforderer direkt gegenüber dem Verursacher abrechnen kann. Dies ist die Regel. Bei Einsätzen zur unmittelbaren Rettung aus Lebensgefahr wird regelmäßig auf Kostenerstattung verzichtet. Wie bei den Feuerwehren auch gibt es für Material und Personal festgelegte Sätze, nach denen die Kosten berechnet werden.


Können auch Privatpersonen oder Unternehmen das THW anfordern?

Prinzipiell kann auch jede Privatperson oder Unternehmen das THW anfordern. Dann ist allerdings vorher zu klären, ob die angeforderte Einheit nicht in diesem Zeitraum für die Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags anderweitig gebunden ist. Außerdem darf das THW als Behörde nicht in Wettbewerb mit der privaten Wirtschaft treten. Selbstverständlich sind auch die Kosten für den Einsatz oder die Hilfeleistung zu tragen.

 

Haben Sie noch weitere Fragen? Dann melden Sie sich gerne bei uns.